ZERTIFIKATE

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Wir haben uns bereits 2004 dazu entschlossen uns als Entsorgungsfachbetrieb gemäß § 56 und § 57 KrWG zertifizieren zu lassen. Seitdem werden wir regelmäßig überprüft und Sie können sicher sein, dass wir ordnungsgemäß und fachgerecht mit Ihren leeren Tonerkartuschen und Tintenpatronen umgehen.

Seit 2018 haben wir uns auch als Erstbehandlunganlage gemäß § 21 Abs. 4 ElektroG zertifizieren lassen.

Wir garantieren mit unseren Zertifikaten, dass wir ausschließlich mit anderen zertifizierten Betrieben arbeiten.